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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

1. Name der verantwortlichen Stelle
2. Vertreten durch
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden
7. Regelfristen für die Löschung der Daten
8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

 

1. Name der verantwortlichen Stelle

Josef WITT GmbH

2. Vertreten durch

Wolfgang Jess (Vors.), Jürgen Angstmann, Stephan Merck, Stefanie Zühlke-Schmidt

Leiter der Datenverarbeitung: Bernhard Lotz

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Josef WITT GmbH
Schillerstr. 4-12
92637 Weiden

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Gegenstand des Unternehmens ist die Einfuhr, die Ausfuhr und der Vertrieb von Konsumgütern jeder Art vornehmlich
auf dem Versandwege und in Fachgeschäften sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art einschließlich
der gewerblichen Betätigung auf den in Frage kommenden Gebieten.
Die Datenerhebung, -verarbeitung, -übermittlung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der zuvor genannten Zwecke.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Kundendaten, Mitarbeiterdaten und Daten von Lieferanten sowie anderer Geschäftspartner, welche zur Erfüllung der
unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, in welchem Verfahren Ihre
Daten möglicherweise gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG
sowie externe Stellen und interne WITT WEIDEN Abteilungen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.
Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bzw. bei Vorliegen der entsprechenden Einwilligung
werden Kundendaten zur Bonitätsüberprüfung und für Marketingzwecke an andere Unternehmen weitergegeben.

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf der Fristen werden
die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn
die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.

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